Abgeschickt von Gast am 25 Juni, 2007 um 14:48:50:
Antwort auf: Re: Haftpflichschaden von carsten assenmacher am 22 Juni, 2007 um 12:53:51:
: : 9 jähriges Kind hat einen Haftpflichtschaden verursacht. Der Versicherer hat den Schaden auf Grund
: : der Deliktunfähigkeit des Kindes abgelehnt. Der Geschädigte ist rechtliche Schritte eingegangen und möchte, dass die Eltern für den Schaden aufkommen. Müsen die Eltern bezahlen?
: Hmm das sind leider zu wenig Info´s. Wann war der Schaden? Was ist genau passiert? Eine Deliktunfähigkeit so allgemein für Kinder ist auf die Vollendung des 7. Lebensjahres beschränkt. Die Eltern haften bei Aufsichtspflichtsverletzung.
: Gruß
Vielen Dank für die Meldung. Hier noch einige Angaben:
Das Kind hat ein geparktes Fahrzeug mit dem Fahrrad angefahren. Das war vor ca. 1 Woche passiert.